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Bildungsschecks beantragen

Haben Sie schon daran gedacht, einen Bildungsscheck zu beantragen? Das Land NRW fördert mit dem Bildungsscheck Fortbildungen für Einzelpersonen und Unternehmen.

  • Unternehmen mit Sitz in NRW und mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeit) können einen Bildungsscheck pro Mitarbeiter und Kalenderjahr beantragen.
  • Einzelpersonen mit Sitz des Arbeitgebers in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von min 20.000 €-max. 40.000 € (40.000-80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) können einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.

Gefördert wird 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500€ je Bildungsscheck). Aktuelle Informationen finden Sie auch hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

Übrigens sind nicht nur unsere normalen Sprachkurse, sondern auch unsere Online-Sprachkurse mit einem Bildungsscheck förderfähig.

Bitte sprechen Sie uns vor einer Buchung an. Ein Bildungsscheck wird nur gewährt, wenn alle Bedingungen inkl. der Rechnungsstellung ordnungsgemäß eingehalten werden.

Zum besseren Verständnis haben wir unten mal zwei Beispielrechnungen für einen Bildungsscheck aufgeführt.

Wir bemühen uns alle Informationen akkurat und aktuell zu halten. Wir können hier aber keine Gewähr geben. Wir nehmen Bildungsschecks an und beraten Sie gerne dazu.

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